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eRechnung in Deutschland
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Verfasst von Jonas Lindemann
Vor über 6 Monaten aktualisiert

Elektronische Rechnungen im B2B-Bereich: Was du wissen musst

Ab dem 1. Januar 2025 wird die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich verpflichtend. Diese Regelung ist Teil des Wachstumschancengesetzes, welches vom Bundesrat nach einem Vermittlungsverfahren am 22. März 2024 zugestimmt wurde. In diesem Artikel geben wir dir einen Überblick über die neuen Regelungen zur eRechnung.

Verpflichtung zur E-Rechnung

Die grundsätzliche Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung gilt ab dem 1. Januar 2025. Allerdings hat der Gesetzgeber aufgrund des zu erwartenden hohen Umsetzungsaufwandes für Unternehmen Übergangsregelungen (§ 27 Abs. 38 UStG n. F.) für die Jahre 2025 bis 2027 vorgesehen. Diese sind in der vom Bundestag verabschiedeten Gesetzesfassung nochmals etwas großzügiger als im Regierungsentwurf.

Übergangsregelungen bis Ende 2026

Bis Ende 2026 dürfen für in den Jahren 2025 und 2026 ausgeführte B2B-Umsätze weiterhin Papierrechnungen übermittelt werden. Auch elektronische Rechnungen, die nicht dem neuen Format entsprechen, bleiben in diesem Zeitraum zulässig. Allerdings ist hierfür (wie bisher) die Zustimmung des Rechnungsempfängers erforderlich (§ 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG n. F.).

Das bedeutet, dass Unternehmen bis Ende 2026 noch Zeit haben, sich auf die neue Regelung einzustellen und gegebenenfalls ihre Prozesse anzupassen. Es ist jedoch zu empfehlen, sich frühzeitig mit dem Thema auseinanderzusetzen, um mögliche Probleme und Engpässe zu vermeiden.

coapp bietet Lösung für die Rechnungsstellung an

Als Unternehmen, das im B2B-Bereich tätig ist, musst du dich also auf die neue Regelung vorbereiten. Um dir dabei zu helfen, wird coapp zusammen mit Partnern bis zum Ende der Übergangsfrist eine entsprechende Lösung für die Rechnungsstellung anbieten. So kannst du sicher sein, dass du auch in Zukunft den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und deine Rechnungen elektronisch und rechtskonform versendest.

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